Die Branntwein- oder Rohschnapsherstellung unterliegt strengen Gesetzen. Und die hat der Staat – übrigens nicht nur in Deutschland – nicht erlassen, um möglichst viel Branntweinsteuer einzunehmen, sondern weil das Herstellen dieser Alkoholika mit Gefahren verbunden ist.

Bei der Alkoholgärung kann unter bestimmten Bedingungen nicht nur der Trinkalkohol – fachmännisch Ethylalkohol oder Weingeist – entstehen, sondern auch der äußerst giftige Methylalkohol. In den Zeiten der amerikanischen Prohibition in den 20er Jahren, aber auch nach den beiden Weltkriegen wurde heimlich sehr viel Schnaps gebrannt, wobei nicht selten Methylalkohol entstand und auch getrunken wurde.

Er führt in der Regel zu unheilbarer Erblindung und anderen gesundheitlichen Schäden. Methylalkohol bildet sich vor allem dann, wenn Holz- oder Zellstoffe mitvergoren werden, was selbst bei Trauben mit ihren Stielen der Fall sein kann.

Branntwein wird gewonnen, indem man zunächst Obst-, Korn-, Kartoffel-, aber auch Holz oder Zellstoffe vergärt und anschließend destilliert ( Destillation). Bei industrieller Herstellung ist sichergestellt, dass kein Methylalkohol entsteht. Der giftige Methylalkohol entsteht übrigens nicht beim Destillieren, sondern schon beim Vergären der Grundstoffe.

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